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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsinhalt

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Sachsenluftschiffe erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der konkludenten Annahme eines Angebots bzw. mit der Erteilung eines Auftrags an Sachsenluftschiffe gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Sachsenluftschiffe schriftlich bestätigt wurden. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit im Angebot nicht eine Bindungsfrist schriftlich vermerkt wurde. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Vertragsänderungen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vermerkt sind Zahlungen ohne Abzug fällig. Zahlungen haben entweder per Überweisung auf eines der angegebenen Konten oder per Nachnahme zu erfolgen. Maßgeblich für den Zahlungseingang ist die tatsächliche, endgültige und unwiderrufliche Gutschrift auf dem Konto von Sachsenluftschiffe. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er den Rechnungsbetrag mit 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber kann nur mit von Sachsenluftschiffe schriftlich anerkannten bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 3 Termine

Die von Sachsenluftschiffe genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung eines als verbindlich vereinbarten Termins setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Bei Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die Sachsenluftschiffe Lieferungen oder die Erbringung von Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Sachsenluftschiffe auch verbindlich vereinbarte Termine nicht einzuhalten.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem betreffenden Auftrag Eigentum von Sachsenluftschiffe.

§ 5 Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die von Sachsenluftschiffe  unterbreiteten Angaben als vertraulich. Daten die Mitarbeitern von Sachsenluftschiffe im Zuge der Geschäftsbeziehungen zur Kenntnis kommen gelten ebenfalls als vertraulich.

§ 6 Gewährleistungen

Sachsenluftschiffe gewährleistet nicht die Eignung der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen für einen bestimmten Zweck, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat Sachsenluftschiffe Mängel unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Sachsenluftschiffe leistet Gewähr durch Nachbesserung. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen wenn ein anerkannter Mangel nicht innerhalb einer bestimmten Frist von mindestens einem Monat beseitigt ist. Gewährleistungsansprüche gegen Sachsenluftschiffe stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

§ 7 Schlussbestimmungen

Rechte aus dem Vertragsverhältnis zwischen Sachsenluftschiffe und einem Auftraggeber sind weder ganz noch teilweise ohne gegenseitiges Einverständnis übertragbar mit Ausnahme reiner Geldansprüche. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit Sachsenluftschiffe gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Chemnitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Chemnitz, 11.06.2010

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